Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch an die Krankenkasse versendet (eAU) und die Arbeitgeber können sich entsprechende Nachweise bei der Krankenkasse anfordern.
Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit nur noch dem Arbeitgeber melden und ansonsten keine weiteren Unterlagen bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber einreichen.
Dr. med. Christian Röhr
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hamburger Straße 5
21493 Schwarzenbek
Tel: 04151 - 8 20 20
Fax: 04151 - 870 680