elektronische Patientenakte (ePA)


Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eingeführt.

Hierbei gilt das opt-out-Verfahren, bei dem für Sie automatisch eine ePA angelegt wird, sofern Sie nicht widersprechen.

 

Im Besonderen möchten wir auf die Widerspruchsmöglichkeiten bzw. Einwilligungserfordernis bei hochsensiblen Daten hinweisen, z.B. bei:

• psychischen Erkrankungen

• sexuell übertragbaren Erkrankungen

• Schwangerschaftsabbrüchen

 

Bei gentechnischen Untersuchungen oder Analysen gilt:

• Diese dürfen in der ePA nur gespeichert werden, wenn der Patient ausdrücklich eingewilligt hat

• Die Einwilligung muss schriftlich oder in elektronischer Form vorliegen.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und weitere Informationen zur ePA und den Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie hier:

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ePA-Praxisaushang.pdf
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Weiterhin haben Sie Anspruch auf die Befüllung der ePA mit weiteren Daten aus der aktuellen Behandlung, sofern sie elektronisch vorliegen. Das können die Kopie einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Daten aus Disease-Management-Programmen oder eine Kopie der Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten sein.