Telefonische Krankschreibung


Ab dem 07.12.2023 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich.

Die AU-Richtlinie erlaubt die telefonische Krankschreibung unter den Voraussetzungen, dass 

  • eine Videosprechstunde nicht möglich ist (z.B. patientenseitige oder praxisinterne Gründe)
  • die Erkrankung keine schweren Symptome aufweist

In unserer Praxis können uns bekannte PatientInnen bei leichten Infekten der Atemwege oder des Magendarmtraktes telefonische Krankschreibungen unter den oben genannten Voraussetzungen erhalten. 

Ergeben sich in der dazu notwendigen telefonischen Befragung Risikosignale, sind eine Videosprechstunde bzw. eventuell ein Praxisbesuch notwendig.